Der Verteidiger: "Daß mein Mandant mitten auf der Straße getanzt hat, ist noch kein Beweis für Volltrunkenheit, Herr Vorsitzender." Der Vorsitzende nach einem Blick in die Akten: "Zugegeben, Herr Rechtsanwalt, aber daß er anschließend versucht hat, den weißen Mittelstreifen aufzurollen, wohl schon eher, wie?"