Das Ehegesetz<br><br> §1 Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft. <br> §2 Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art. <br> §3 Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen. <br> §4 Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §3 in Kraft. <br> §5 Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere. <br> §6 Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus. <br> §7 Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen. <br> §8 Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel. <br> §9 Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen. <br> §10 Dem Ehemann ist er gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben. <br> §11 Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau. <br> §12 Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten. <br> §13 Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden. <br> §14 Der Mann gibt nie zu, dass er auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch. <br> §15 Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann. <br> §16 Der Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen. <br> §17 Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben". <br> §18 Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.
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