Ein junger Staatsanwalt bekommt seinen ersten Fall. Er ist noch jung, sehr forsch, sehr draufgängerisch und möchte beweisen, daß junge Leute mit Schwung und Elan an die Sache herangehen und in der Lage sind, frischen Wind in die für ihn verstaubte, alteingefahrene Juristerei zu bringen. Allerdings ist sein erster Fall nur ein kleiner Kaufhaus-Diebstahl, was ihn jedoch nicht hindert, dem armen Angeklagten mit aller ihm zur Verfügung stehender Rethorik das Verwerfliche seines Tun und Handelns vor Augen zu halten. In der Anklagerede bezeichnet er ihn als gemeingefährliches Subjekt der Gesellschaft, als asozialen Parasiten, als Drohne in der Gemeinschaft der arbeitenden Menschen, usw. Diese Vorhaltungen haben aber nur zur Folge, daß der arme Sünder ganz verstört ist über die Schwere des ihm zur Last gelegten Vergehens und er kein Wort aus Angst hervorbringt. So sieht sich der Staatsanwalt zu guter Letzt auf einmal allein auf weiter Flur. Die Verhandlung muß wegen Vernehmungsunfähigkeit des Angeklagten unterbrochen werden. In der Verhandlungspause nimmt der Richter, ein gemütlicher alter Herr, den forschen, jungen Staatsanwalt auf die Seite und gibt ihm den väterlich, freundschaftlichen Rat, in Zukunft etwas netter und freundlicher zu den Angeklagten zu sein, da er sonst mit dieser forschen Weise die Leute nur verschreckt und kein Geständnis hervorbringt. Der junge Staatsanwalt nimmt sich den Rat zu Herzen. Sein nächster Fall ist ein Raubmord. Der Täter hat einen alten Mann erschlagen und beraubt. Man führt den Mörder in den Saal,eine verstockt und finster dreinblickende Type. Der junge Staatsanwalt empfängt ihn mit einem freundlichen Lächeln und fragt mild und sanft: "Kommen sie mein Lieber, kommen sie und erzählen sie mir in aller Ruhe ? haben sie das Väterchen totgemacht? "
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